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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Reisebedingungen entsprechen in ihren wesentlichen Punkten dem vom Deutschen Reisebüroverband (ORV) empfohlenen und vom Bundeskartellamt Berlin gebilligten „Allgemeine Reisebedingungen“.

1) Anmeldung (Abschluss des Reisevertrages)

Wir empfehlen, die Anmeldung möglichst frühzeitig vorzunehmen. Sie können sich schriftlich, persönlich oder telefonisch anmelden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Die Annahme Ihrer gebuchten Reise wird Ihnen schriftlich bestätigt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der eingegangen Anmeldungen nummeriert vergeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Diesbezügliche Änderungen behalten wir uns vor.

2) Bezahlung/ Buchungsbestätigung Innerhalb weniger Tage nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns schriftliche Buchungsbestätigung. Den Reisepreis überweisen Sie dann bitte 10 Tage vor Reisebeginn auf unseres Konto:

Commerzbank München

Konto: 0662695600

BLZ: 70040041

Larissa Margolina

3) Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Katalog des Reiseveranstalters sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen für Ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters.

Unterbringung:

Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Zweibettzimmern, auf Wunsch auch Dreibettzimmer. Einzelzimmer stehen nur in geringem Umfang gegen Zahlung eines Zuschlages zur Verfügung. Der Zuschlag wird zurückerstattet, falls eine Reservierung trotz Zusage nicht möglich war; ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

Bei Zwischenübernachtungen und Rundreisen gewünschte Einzelzimmer nur unter Vorbehalt. Sofern bei ½ Doppelzimmer-Buchung ein geeigneter Partner fehlt, erfolgt die Unterbringung in einem Einzelzimmer. In diesem Fall wird Einzelzimmer-Zuschlag nacherhoben. Halbe Doppelzimmer-Buchung erfolgt generell unter dem Vorbehalt der vorhandenen Möglichkeit. Bei den angebotenen Urlaubsorten kann die Unterbringung auch in eingemeindeten Orten bzw. Ortsteilen erfolgen.

4) Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtdurchschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde ist berechtigt ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn Preisänderungen eintreten, die 12% des Reisepreises übersteigen.

5) Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Geschieht das, dann werden pro Person folgende Rücktrittsgebühren berechnet: Erfolgt der Rücktritt bis 20 Tage vor Reisebeginn, werden bei einer Inlandsreise 10,- € und bei einer Auslandreise 15,- € pro Person berechnet. Bei späterem auch unverschuldetem Rücktritt kommen folgende Sätze in Anrechnung

20 – 15 Tage vor Reisebeginn 30%

15 – 10 Tage vor Reisebeginn 40%

10 – 3 Tage vor Reisebeginn 50%

3 – 2 Tage vor Reisebeginn 65%

2 – 0 Tage vor Reisebeginn 100%

des Reisepreises zuzüglich entstehende Telefon-, Telex. Oder Telegramm-Kosten. Eine höhere Berechnung der Kosten, die durch den evtl. freibleibenden Platz, Leerbettgebühren usw. entstehen, bleibt vorbehalten. Ist der Kunde ohne rechtzeitige Abmeldung zum Zeitpunkt der Abreise am Bus nicht erschienen, so hat er in jedem Fall den gesamten Reisepreis zu zahlen. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde eine Ersatzperson für sich bestellen. Dazu muss eine Mitteilung an den Reiseveranstalter erfolgen, welcher dem Wechsel zustimmen muss. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Veranstalter kann dem Wechsel widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6) Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Reiseveranstalter kann in den folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

b) bis ein Tage vor Reiseantritt: bei Nichtereichen der Teilnehmerzahl von 20 Personen.

7) Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Reiseveranstaltung;

2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und

4. die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und – Ortes.

Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

Für die Beurteilung eines etwaigen Verschuldens dieses Personenkreises sind die am Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften maßgebend.

Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der bei der Durchführung der Reise in Anspruch genommenen Beförderungsunternehmen den Grunde und der Höhe nach für gemäß den behördlich genehmigten Vorschriften im nationalen und internationalen Beriech sowie im Rahmen der Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen.

8) Gewährleistung

a. Abhilfe: Wird die nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende die Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der eisende kann die Ersatzleistung aus wichtigem, objektiv erkennbaren Grund, ablehnen.

b. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel rechtzeitig anzuzeigen.

c. Kündigung des Vertrages: Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt er, dass die Abhilfe nicht möglich ist, und die wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

d. Schadenersatz: Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.

9) Beschränkung der Haftung

Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Reiseveranstalters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen und zu überwachen.

3. Die Haftung des Veranstalters für Schäden am Reisegepäck, das sich im Gewahrsam des Veranstalters befindet ist auf 1000,- € je Reisegast beschränkt.

10) Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles im zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleistung zu Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern und dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Ist diese Reiseleitung nicht in der Lage, den aufgezeigten Mangel zu beheben, so ist diese verpflichtet Ihnen hierüber eine schriftliche Bescheinigung auszustellen. Ohne diese Bescheinigung kann eine spätere Reklamation nicht anerkannt werden.

Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

11) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten.

12) Pass- , Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Sofern dies dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt der Reiseveranstalter nicht. Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichterfolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seiner Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

13) Versicherungen

Jeder Fahrgast ist nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen eine gebündelte Reisegepäck-, Auslands-Kranken- und Reiseunfallversicherung sowie eine Reiserücktrittkostenschutz-Gebühr abzuschließen.

14) Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

15) Sonstiges

Tiere können nicht mitgenommen werden.

Bei allen Auslandreisen ist die Mitnahme eines gültigen Bundespersonalausweises oder Reisepasses erforderlich. Auch Kinder benötigen bei Auslandfahrten einen gültigen Ausweis. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Im Reisepreis nicht enthalten sind Eintrittsgelder bei Besichtigungen, Hafenrundfahrten, Führungen usw., es sei den, sie sind unter Leistungen der jeweiligen Fahrt gesondert ausgedrückt. Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung am 02.02..2002. Berichtigungen von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern, Programmänderungen, Preisänderungen (z.B. infolge Kursänderungen, erhebt. Kraftstoffversteuerungen, Tariferhöhungen der beteiligten Verkehrsträger, Mwst,- Erhöhung oder dgl.) bleiben vorbehalten.

Änderungen in der Reihenfolge des Programmablaufs behalten wir uns vor.

Der Veranstalter haftet nicht für unvorhergesehene und unabwendbare Einwirkungen: Witterungseinflüsse, Fahrzeugschäden, Fahrverzögerungen usw. Auch für die durch die steigende Anzahl der Feriengäste notwendigen Bauvorhaben und damit verbundenen Störungen, sowie Lärmbelästigungen, z. B. durch Kraftfahrzeuge, Straßenarbeiten und Unterhaltungsstätten u.a. kann keine Haftung übernommen werden. Ebenso haften wir nicht für Strandverschmutzungen.

Die vorgesehenen Fahrzeiten unserer Busse wurden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstehenden Folgen oder Kosten haften wir nicht. Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen aber ohne Gewähr gegeben.

Bitte versehen Sie Ihren Koffer mit der Heimanschrift, dieses ist besonders wichtig bei Rundreisen mit mehreren Übernachtungsstellen.

Veranstalter:

La-Ra Reisen e.K.

Geschäftsführerin: Frau Larissa Margolina

Neumarkter Straße 80, 81673 München, Deutschland

Telefon: +49 (0) 89 78791506

Fax: +49 (0) 89 78791508

E-Mail: info@la-ra.de